Informationen zum Bildungs-und Teilhabepaket (BuT)

Mit den Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt.

Wer hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch, wenn sie oder ihre Eltern

  • Leistungen nach dem SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) / Zuständigkeit: Jobcenter
  • Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Sozialhilfe) / Zuständigkeit: Stadtverwaltung
  • Wohngeld / Zuständigkeit: Stadtverwaltung
  • oder Kinderzuschlag / Zuständigkeit: Stadtverwaltung erhalten

Weitere Voraussetzungen für Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket sind, dass das Kind bzw. die/der Jugendliche:

  • in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut wird bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht,
  • keine Ausbildungsvergütung erhält,
  • unter 25 Jahre alt ist. Eine Ausnahme gilt für Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit. Hier gilt die Altersgrenze von 18 Jahren.

Welche Leistungen gibt es bei Anspruchsberechtigung?

  • Ausflüge und Klassenfahrten (werden komplett übernommen)
  • Schulbedarf (insgesamt 150 Euro, werden zweimal pro Jahr für Schulausstattung ausgezahlt)
  • Mittagessen (wird komplett übernommen)
  • Lernförderung (Kosten werden bei angemessener Lernförderung übernommen)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zum 18-ten Lebensjahr (Mitgliedsbeiträge z. B. für Musikunterricht, Fußballverein oder Freizeiten können monatlich 15 Euro beziehungsweise für ein Jahr 180 Euro ausgezahlt werden)
  • Schülerbeförderung (kann die nächstgelegene Schule ohne Beförderungsmittel erreicht werden, so werden die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn diese nicht von anderer Seite übernommen werden

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Jobcenter oder der zuständigen Stadtverwaltung. Dort wird der Antrag geprüft und darüber entschieden.

Wer führt an der IGS Beratungen zum Bildungs-und Teilhabepaket durch?

An der IGS informiert das Schulsozialarbeiterteam über das Bildungs-und Teilhabepaket und führt umfassende Beratungen zu dem Thema durch und leistet bei Bedarf Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge. Ebenso können Sie sich an die Stadt Königswinter wenden.

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket, sowie einen Link zu den Vordrucken und einem Merkblatt finden sie hier:

https://www.koenigswinter.de/de/bildung-und-teilhabepaket.html

Kontakte:

Kathrin Fabry
Telefon: 02244 889 5338
E-Mail: kathrin.fabry@koenigswinter.de

Alice Ernst
Telefon: 02244 889 5339
E-Mail: alice.ernst@koenigswinter.de