
Hinweise zum Lernen auf Distanz ab dem 11.01.21- 31.01.21 an der Gesamtschule Oberpleis
- Vorgaben:
- Im Distanzunterricht findet der Unterricht nach Stundenplan mit den entsprechenden Fachlehrerinnen und Fachlehrern statt.
- Alle Fächer werden unterrichtet. Eine Verlegung der Stunden ist nicht möglich, da es sonst leicht zu Überschneidungen kommen kann.
- Die Kollegen/innen sind grundsätzlich während der Unterrichtsstunde erreichbar und können Fragen beantworten.
- Es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht
- Organisation von Distanzunterricht
Falls Videounterricht durchgeführt wird, bedeutet das nicht, dass eine Doppelstunde auch gleichzeitig 90 Minuten im Videochat dauern kann. Dies ist weder für Kollegen/innen noch für Schüler/innen leistbar. Vielmehr können hier Impulse und Aufgaben gegeben werden, die von Schülern bearbeitet werden und zu denen es dann ein Feedback geben kann.
Gestaltung der Doppel- und Einzelstunden:
Unterricht sollte –wenn möglich- als Videounterricht über Teams mit allen Schülerinnen und Schüler oder in Kleingruppen durchgeführt werden (zeitlich nicht 1:1)
oder
Bearbeitung der erteilten Aufgaben
Die Fachlehrer/innen sind zu dieser regulären Unterrichtszeit erreichbar (bspw. per Chat in Teams oder perMail)
oder
Gestaltung als Mischform (zum Beispiel neue Themenimpulse, Einführungen o.ä. im Videoformat und dann Bearbeitung von erteilten Aufgaben…) Auch die Cloud ist freigeschaltet und noch nutzbar.
- AF-Stunden dienen der selbstständigen Bearbeitung von Aufgaben / KMT-Stunden finden als Kontaktangebot zu den Tutorinnen und Tutoren statt (Video/Chat/…)
- Es können auch Materialien bereit gestellt werden (nach Stundenplan, nach Lehrplan mit dem Ziel der Fortführung bzw. der Anknüpfung an Lerninhalte des Präsenzunterrichts im Sinne der Kontinuität und Verbindlichkeit und zur Vorbereitung auf bevorstehende Leistungsüberprüfungen nach dem 31.01.2021; insbesondere wichtig für die Abschlussklassen)
Wichtig:
- Herstellung von Verbindlichkeit und Absprachen der Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern bereits in der ersten Stunde (u.a. Einreichung von Aufgaben)
- Feedback (mindestens einmal pro Woche)
- Aufrichterhaltung von Kontakten zwischen Lehrern und Schülern
- Klassenarbeiten:
Grundsätzlich werden bis zum 31.01.2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. HJ eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahme sind noch zwingend zu schreibende Klausuren/Prüfungen in der Jahrgangsstufe Q1.
- Kommunikation zwischen Schule und Eltern/Erziehungsberechtigten
- Die Schule informiert die Eltern über die Organisation des Distanzunterrichts. Der Plan zur Organisation des Distanzunterrichts ist so angelegt, dass alle SuS außerhalb der Schule für den Distanzunterricht erreichbar sind.
- Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt.
- Festlegung von verbindlichen Kommunikationswegen zwischen Lehrkräften und Eltern, Information und Beratung
- Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts
- Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.
- Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen.
- Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf
- Für die Erteilung der Aufgaben und Betreuung der Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die zuständigen Sonderpädagogen verantwortlich. Sie strukturieren das Lernen in Absprache mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern.
- Der Umfang und die Art der Aufgaben variieren in den Lerngruppen des Gemeinsamen Lernens. Auch in den anderen Lerngruppen kann eine Differenzierung erfolgen.
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- Krankmeldung von Schülern
Die Krankmeldung von Schülern erfolgt weiterhin über das Schulsekretariat
- Fehlen von Schülern
Sollten Schülern beim Lernen auf Distanz fehlen, so geben die Fachlehrer/innen ein Rückmeldung an die Klassenlehrer/innen.
Die Klassenlehrer/innen klären dann das Fehlen (z.B. Krankheit) ab.
Verfahrensabläufe und Regeln für das Abhalten von Videokonferenzen
Allgemein | Videokonferenzen | ||
Netiquette
Sei freundlich, höflich und respektvoll. Lass die MitschülerInnen ausreden. Teile keinen privaten Informationen. |
Kameranutzung
Die Kameranutzung ist freiwillig. Um deine Anwesenheit nachvollziehen zu können, wirst du dich bei ausgeschalteter Kamera einmal über das Mikrofon melden müssen. Bei eingeschalteter Kamera kannst du deinen Hintergrund frei wählen. |
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Chatfunktion
Der Chat soll nur für inhaltliche Besprechungen zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen genutzt werden, nicht für Privatgespräche! |
Aufnahmeverbot
Bildschirmaufnahmen jeglicher Art sind verboten!
Das gilt auch für Screenshots! |
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Sicherheit
Achte auf deine Passwörter. Teile Sie niemandem mit.
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Umgebung
Achte bei der Videonutzung immer darauf, was im Hintergrund zu sehen ist. Sag deiner Familie Bescheid, damit niemand durchs Bild läuft. |
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Formate
Falls du Aufgaben abgibst, nutze gängige Formate, zum Beispiel: PDF, Word, PowerPoint, JPG |
Melden
Hebe die Hand, wenn du bei einer Videokonferenz etwas sagen möchtest. Nutze dazu den „Melde-Button“ in Teams (gelbe Hand). |
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Verbindung
Falls deine Verbindung abgebrochen wird, versuche Dich zügig neu zu verbinden. |
Headset
Falls dir ein Headset zur Verfügung steht, nutze es gerne – Nebengeräusche werden so besser ausgeblendet. |
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Zeit
Bitte beachte die vereinbarten Ruhezeiten: Unter der Woche täglich zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr Am Wochenende von Freitag 16:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr |
Mikronutzung
Schalte in Videokonferenzen mit mehreren Teilnehmern dein Mikrofon bitte aus, wenn du nicht selbst dran bist. |